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Der Angler Knigge
Wir Angler wollen uns vorbildlich Verhalten, damit die Öffentlichkeit ein positives Bild von unserem Hobby gewinnt. Denn wir begreifen uns als Naturnutzer und Naturschützer.
Deswegen gelten an allen Gewässern 10 Auflagen bei der Fischwaid, die jeder verantwortungsbewusste Angler akzeptieren und bei erkennbarem Fehlverhalten Anderer durchsetzen sollte:
- alle Vorschriften auf dem Angelschein sind strikt zu beachten
- für bestimmte Fischarten gelten Entnahmegebote, Mindestmaße und Schonzeiten, die auf dem Angelschein ausgewiesen oder bei der Kartenausgabestelle zu erfragen sind
- Achtung vor der Kreatur: Massige Fische, die keiner Schonzeit unterliegen, sind unmittelbar nach der Anlandung erst zu betäuben und dann durch Herzstich zu töten
- werden die Fische vor der Verwertung gehältert, so hat dies sachgemäß zu erfolgen
- Fische nur für den eigenen Verzehr fangen, nicht für den gewerblichen Verkauf
- übermäßiger Alkoholgenuss ist gänzlich unerwünscht
- am Angelplatz hat Ruhe zu herrschen, Lärmbelästigung Dritter ist strafbar
- wildes Campieren und offene Feuerstellen sind zu unterlassen
- die ausgeschilderten und legalen Anfahrtswege sind einzuhalten, Parkverbote zu beachten
- nach dem Fischen ist der Angelplatz sauber und nicht als Müllkippe zu hinterlassen
- Auch sollte man sich nicht in der schlechtesten verfügbaren Kleidung zum angeln begeben.
Sollten Sie eine Vorschrift nicht verstehen, dann wenden Sie sich gerne an ein Mitglied des Vorstandes. Dort wird Ihnen schnellst möglich geholfen.
Die genannten Auflagen dienen nicht nur dem Eigeninteresse sondern sollten insbesondere im Sinne der gesamten Sportfischergemeinde eingehalten werden. Wer dennoch dagegen verstößt, muss mit dem Entzug der Angellizenz, unter Umständen auch dauerhaft rechnen.
“Petri Heil”