Bewirtschaftung

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Fischereiliche Bewirtschaftung in ganzheitlicher Betrachtung

In der Vergangenheit bezog sich die fischereiliche Bewirtschaftung meist auf die 4 Faktoren Gewässerstruktur, Fischbestand, Angelmöglichkeiten und Fangbegrenzungen. Dies ist heute differenzierter zu betrachten und sollte sowohl bei Besatzfragen wie auch bei der tatsächlichen Bewirtschaftung stärkere  Berücksichtigung finden. Es ist ein Lebensraum, der schnell empfindlich gestört werden kann, wenn hierbei wesentliche Einflußfaktoren vernachlässigt werden. Dies zu verhindern ist eine der Hauptaufgaben im Bereich Hege und der fischereilichen Bewirtschaftung.

Die nachfolgenden Informationen sind nach Einflussfaktoren sortiert und bilden unter Anderem die Grundlage der jährlichen Bewirtschaftungsplanung.

Die Gewässerwarte & Fischereiberater zusammen mit dem Vorstand erarbeiten hieraus die im zweijahres Rythmus anberaumten Besprechungen zusammen mit den Biologen des Wupperverbandes und der unteren Fischereibehörde.          

  1. LFischG §3 (1,2)
  2. Gewässertyp und Struktur    
  3. Wasserbeschaffenheit
  4. Tier und Pflanzenbestand
  5. vorhandener Fischbestand
  6. Zusammensetzung der vorkommenden Arten
  7. nutzbare Arten
  8. natürlicher Ertrag je nutzbarer Art
  9. nachhaltiger Gesamtertrag
  10.   Ertragserhaltung u./o. Verbesserung der Nahrungsgrundlage
  11.   Angelmethoden, Angelzeiten, Angelmöglichkeiten
  12.   zusätzliche beeinflussende ( landwirtschaftliche) Faktoren
  13.   andere Gewässer(be)nutzungen
  14.   Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften
  15.   Festlegung der jährlichen Fischentnahme
  16.   Abgleich der tatsächlichen Entnahme mit nachhaltigem Ertrag durch genaue Fangstatistiken