Jugendarbeit
Jugendarbeit/Jugendgruppe
Das Jugendangeln findet auch dieses Jahr wieder statt
Weitere Infos dazu findet ihr im Bereich Aktuelles und auch per Mail
Wir haben uns entschlossen mit einer Jugendarbeit zu beginnen, um einem Überalterungsprozess vorzubeugen.
Diese Jugendlichen sind bis auf weiteres auf Kinder von Vereinsmitgliedern beschränkt. Verantwortlich für diesen Teil der Vereinsarbeit ist Andreas Kleinke.
( Auszug vom LFV )
Ab wann dürfen Kinder angeln?
Sobald ein Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat, kann von der Fischereibehörde (Ordnungsamt, Gemeinde) ein Jugendfischereischein erteilt werden. Dieser gilt i.d.R. solange, bis das 16. Lebensjahr vollendet worden ist. Jugendliche können aber (frühestens mit 13 Jahren!) die Fischerprüfung ablegen. Dann erhalten sie den Fischereischein, sobald sie das 14. Lebensjahr vollendet haben, also frühestens an ihrem 14. Geburtstag. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. Diese Bestimmung wird sich u. a. dann als sinnvoll erweisen, wenn das angelnde Kind bei Ausübung der Angelfischerei Rat oder Hilfe benötigt.